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zur passiven Vereinszugehörigkeit
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie haben die Staatliche Fischerprüfung abgelegt und sind im Besitz des Staatlichen Fischereischeins.
Bei Aufnahme in den Angelsportverein Pforzheim e.V. verpflichtet man sich als
passive Vereinszugehörigkeit
die Satzung und interne Ordnungen des Vereins vorbehaltlos anzuerkennen.
bis zu zehn Stunden Arbeitsdienst im Jahr zu leisten, ersatzweise € 100,00
zu zahlen, sofern nicht eine Ausnahmeregelung zum Tragen kommt.
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